In Hessen gelten gesetzliche Schonzeiten und Mindestmaße für bestimmte Fische. Einige Arten sind das ganze Jahr über geschützt und dürfen unter keinen Umständen geangelt werden. Durch diese Regelungen werden die Bestände erhalten und das Überleben gefährdeter Fischarten wird sichergestellt.
Die nachfolgenden Tabellen beinhalten die geltenden Schonzeiten und Mindestmaße in Hessen sowie die ganzjährig geschützten Fischarten.
Schonzeiten für Fische in Hessen 2024
Fischart | Schonzeit Start | Schonzeit Ende | Mindestmaß |
---|---|---|---|
Aal | 01.10. | 01.03. | 50 cm |
Äsche | 01.03. | 15.05. | 30 cm |
Atlantische Forelle* | 01.10. | 31.03. | 25 cm |
Barbe | - | - | 40 cm |
Hecht | 01.02. | 15.04. | 50 cm |
Karpfen (Wildform) | 15.03. | 31.05. | 45 cm |
Moderlieschen | 01.05. | 30.06. | - |
Nase | 15.03. | 30.04. | 25 cm |
Rotfeder | 15.03. | 31.05. | 20 cm |
Schleie | 01.05. | 30.06. | 25 cm |
Zander | - | - | 50 cm |
*Atlantische Forellen (Bachforellen, Meerforellen, Seeforellen) mit einer Größe von mehr als 60 Zentimeter dürfen nicht gefangen oder entnommen werden.
Seit dem Inkrafttreten der neuen hessischen Fischereiverordnung im Dezember 2016, entfallen die gesetzlichen Schonzeiten für Zander und Barbe. Zum Schutz der Bestände gilt in Hessen jedoch ein Mindestmaß von 50 cm für Zander und ein Mindestmaß von 40 cm für Barben.
Für Moderlieschen existiert eine gesetzlich vorgeschriebene Schonzeit aber kein Mindestmaß.
Ganzjährig geschützte Fische in Hessen 2024
In Hessen existieren insgesamt 19 Fischarten, die ganzjährig geschützt sind. Das Fangen oder Entnehmen folgender Fische ist streng verboten:
Fischart | Wissenschaftlicher Name |
---|---|
Atlantischer Lachs | Salmo salar |
Atlantischer Stör | Acipenser sturio |
Bachneunauge | Lampetra planeri |
Bitterling | Rhodeus amarus |
Elritze | Phoxinus phoxinus |
Flunder | Platichthys flesus |
Flussneunauge | Lampetra fluviatilis |
Karausche | Carassius carassius |
Meerneunauge | Petromyzon marinus |
Koppe (Groppe), alle heimischen Arten | Cottus spp. |
Maifisch | Alosa alosa |
Quappe | Lota lota |
Rheinfelchen | Coregonus spec. |
Schlammpeitzger | Misgurnus fossilis |
Schneider | Alburnoides bipunctatus |
Steinbeißer | Cobitis taenia |
Strömer | Telestes souffia |
Zährte | Vimba vimba |
Zwergstichling | Pungitius pungitius |
Fisch während der Schonzeit in Hessen geangelt
Wenn ein geschützter oder geschonter Fisch versehentlich geangelt wurde, muss er umgehend mit entsprechender Sorgfalt zurück ins Wasser gesetzt werden. Ist der Fisch am Verenden, muss er unverzüglich getötet und anschließend vergraben werden. Letzteres gilt auch für tot angelandete Fische.
Kann ein Vorsatz nachgewiesen werden, drohen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5000 € sowie die Beschlagnahmung der Angelausrüstung.
Angeln in Hessen
Das von Mittelgebirge und Wäldern durchzogene Bundesland Hessen ist ein wahres Paradies für Natur- und Angelfreunde. Die vielseitige Landschaft bietet zwar keine natürlichen großen Seen, dafür fischreiche Gewässer wie Rhein, Main, Fulda, Lahn und Weser.
In Hessen existieren größere künstlich angelegte Stauseen wie zum Beispiel der Edersee, der Borkener See und der Kinzig-Stausee. Größere Flüsse beheimaten so gut wie alle heimischen Fischarten. In den großen Stauseen sind Karpfen, Hecht, Barsch und Zander allgegenwärtig. Hessen ist zudem für seine vielen Forellenseen bekannt. Das klare und sauerstoffreiche Wasser der Bäche des Mittelgebirges bietet die ideale Lebensgrundlage für Salmoniden wie Bachforellen und Äschen.
Bei allem Enthusiasmus müssen Schonzeiten und geschützte Fischarten berücksichtigt werden. Bei Angeltechniken auf Fische mit ähnlichen Vorlieben, können geschützte Fische oder Fische in der Schonzeit anbeißen. Angelvereine und Pächter können zudem erweiterte Schonzeiten und Mindestmaße der Fische ihrer Gewässer vorschreiben.
Häufig gestellte Fragen
Welche Strafen drohen in Hessen bei einem Fang während der Schonzeiten?
Handelt es sich um ein Versehen, ist der Fisch unverzüglich und behutsam in die Freiheit zu entlassen. Wird ein Vorsatz nachgewiesen, drohen bis zu 5000 € Strafe und eine Konfiszierung der Angelausrüstung.
Welche Strafen drohen in Hessen beim Fang von geschützten Fischen?
Versehentlich geangelte Fische müssen sofort mit entsprechender Sorgfalt zurück ins Wasser entlassen werden. Bei einem Vorsatz droht ein Bußgeld bis zu 5000 €. Darüber hinaus kann die Angelausrüstung beschlagnahmt werden.
Warum haben Barben in Hessen keine Schonzeiten?
Da die Bestände der Barbe sich in Hessen in den letzten Jahrzehnten gut entwickelt haben, gilt die Barbe nicht mehr als gefährdet. Zum Schutz der Bestände existiert weiterhin eine gesetzliche Schonzeit.
Links zu den Mindestmaßen & Schonzeiten in Hessen
Hinweis:
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