In Nordrhein-Westfalen existieren Schonzeiten und Mindestmaße für bestimmte Fische. Die Gesetzgebung ermöglicht es den Arten sich fortzupflanzen und unterstützt den Erhalt der Bestände. Nur durch strikte Einhaltung dieser Regeln wird der Erhalt der verschiedenen Fischarten gewährleistet.
Die folgenden Tabellen beinhalten die aktuell geltenden Schonzeiten und Mindestmaße in Nordrhein-Westfalen:
Schonzeiten für Fische in Nordrhein-Westfalen 2024
Fischart | Schonzeit | Mindestmaß |
---|---|---|
Aal* | 01.10. - 01.03. | 50 cm |
Aland | - | 25 cm |
Äsche | 01.03. - 30.04. | 30 cm |
Bachforelle | 20.10. - 15.03. | 25 cm |
Barbe | 15.05. - 15.06. | 35 cm |
Hecht | 15.02. - 30.04. | 45 cm |
Karpfen | - | 35 cm |
Nase | 01.03. - 30.04. | 30 cm |
Schleie | - | 25 cm |
Seeforelle | 20.10. - 15.03. | 50 cm |
Seesaibling | 20.10. - 15.03. | 30 cm |
Zander | 01.04. - 31.05. | 40 cm |
* Gilt nur für den Rheinhauptstrom ohne Nebengewässer.
Ganzjährig geschützte Fische in Nordrhein-Westfalen 2024
In Nordrhein-Westfallen gilt ein Fangverbot für insgesamt 19 Fischarten. Für folgende Fische gelten ganzjährige Schonzeiten:
Fischart | Wissenschaftlicher Name |
---|---|
Bachneunauge | Lampetra planeri |
Bitterling | Rhodeus amarus |
Elritze | Phoxinus phoxinus |
Finte | Alosa fallax |
Flussneunauge | Lampetra fluviatilis |
Groppe | Cottus sp. 2 |
Lachs | Salmo salar |
Maifisch | Alosa alosa |
Meerforelle | Salmo trutta forma trutta |
Meerneunauge | Petromyzon marinus |
Moderlieschen | Leucaspius delineatus |
Nordseeschnäpel | Coregonus oxyrinchus |
Quappe | Lota lota |
Schlammpeitzger | Misgurnus fossilis |
Schmerle | Barbatula barbatula |
Schneider | Alburnoides bipunctatus |
Steinbeißer | Cobitis sp. |
Stör | Acipenser sturio |
Zwergstichling | Pungitius pungitius |
Fisch während der Schonzeiten in Nordrhein-Westfalen geangelt
Das Gesetz in Nordrhein-Westfalen gibt vor, dass geschonte Fische oder zu kleine Fische unverzüglich wieder freigelassen werden müssen. Der Fisch ist mit der gebotenen Vorsicht in das Fanggewässer freizulassen.
Bei einem Verstoß gegen die Schonzeiten und Mindestmaße droht eine Strafe, die bis zu 5.000 € betragen kann. Ein nachgewiesener Vorsatz erhöht die Strafe und zieht die Beschlagnahmung der Angelausrüstung mit sich.
Angeln in Nordrhein-Westfalen
Angeln ist eine beliebte Freizeitbeschäftigung in Nordrhein-Westfalen. Das Bundesland bietet eine Vielzahl an Seen, Flüssen und Kanälen.
Zu den bekanntesten Gewässern in Nordrhein-Westfalen gehören der Rhein, die Ruhr und der Möhnesee. Der Rhein ist einer der größten Flüsse in Europa und bietet eine große Vielfalt an Fischarten. Hier können Angler auf Karpfen, Zander, Wels und Hecht stoßen. Auch Aale, Brassen und Barben sind im Rhein heimisch.
Die Ruhr bietet eine Vielzahl an interessanten Fischarten. Zu den häufigsten Exemplaren in der Ruhr gehören Karpfen, Hechte, Zander und Barsche. Auch Rotaugen, Schleien und Brassen sind hier anzutreffen.
Der Möhnesee ist ein künstlich angelegter See, der für sein klares Wasser bekannt ist. Hier treffen Angler auf Karpfen, Hechte, Zander und Barsche. Auch Aale, Schleien und Forellen können im Möhnesee gefangen werden.
Neben diesen bekannten Gewässern gibt es in Nordrhein-Westfalen auch viele kleinere Seen, Flüsse und Kanäle, die sich perfekt zum Angeln eignen. Der Kemnader See in Bochum, der Beversee in Hagen und der Halterner Stausee im Münsterland sind nur einige Beispiele.
Mit einer Vielzahl von Gewässern und einer großen Vielfalt an Fischarten ist Nordrhein-Westfalen ein Paradies für Angler. Bei aller Begeisterung müssen trotzdem die geltenden Schonzeiten und Mindestmaße berücksichtigt werden.
Links zu den Schonzeiten & Mindestmaßen in Nordrhein-Westfalen
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