
Das Gesetz sieht in Schleswig-Holstein Schonzeiten und Mindestmaße für bestimmte Fische vor. Diese Regulierungen ermöglichen es den Arten sich mindestens einmal in ihrem Leben fortpflanzen zu können. Nur so werden eine gesunde Erholung der Bestände und der Erhalt der Fischvielfalt gewährleistet.
Die folgenden Tabellen beinhalten die aktuell geltenden Schonzeiten und Mindestmaße in Schleswig-Holstein:
Schonzeiten für Fische in Schleswig-Holstein 2023
In Schleswig-Holstein existieren sowohl Schonzeiten für Binnen- als Küstengewässer und eine Winterschonzeit. Letztere gilt vom 31. Oktober bis zum 31. Dezember für ausgewählte Gewässer. Die Winterschonzeit schließt alle Fischarten in diesen Gewässern ein.
Darüber hinaus existiert ein Fischschonbezirk. In dieser Zone ist das Fangen von Fischen das ganze Jahr über strikt verboten.
Winterschonzeit
(1) Zum Schutz der Winterlaicher ist der Fischfang vom 1. Oktober bis 31. Dezember in den in der Anlage 3 aufgeführten Gewässern verboten. Satz 1 gilt entsprechend für die Zuläufe der in Anlage 3 aufgeführten Gewässer, sofern diese Zuläufe für kieslaichende Fischarten geeignete Substratstrukturen aufweisen. Die Anlage 3 ist Bestandteil dieser Verordnung.
(2) Ausgenommen von der Winterschonzeit sind die Seen im Zuge dieser Gewässer und Gewässerstrecken.
Anlage 3:
Gewässername | Räumliche Geltung |
---|---|
Alster und Ammersbek | Alster vom Zufluss der Alten Alster und Ammersbek unterhalb der L224 jeweils bis zur Landesgrenze mit der Freien und Hansestadt Hamburg |
Alte Schwentine | unterhalb des Stolper Sees bis zur Mündung in den Postsee |
Beste | vom Zufluss der Süderbeste bis zur Mündung in die Trave |
Bille | von der Quelle bis zur Mündung in den Reinbeker Mühlenteich |
Bünzau | vom Zusammenfluss von Fuhlenau und Buckener Au |
Eider | unterhalb des Bothkamper Sees bis zur Eiderbrücke östlich von Schmalstede |
Farver Au | von der Quelle bis zur Mündung in die Johannisbek |
Gieselau | von der Quelle bis zur Mündung in den Nord-Ostsee-Kanal |
Goddestorfer Au | von der Quelle bis zur Mündung in die Ostsee |
Haaler Au | von der Quelle bis zur Mündung der Fuhlenau |
Hagener Au und Salzau | unterhalb des Selenter Sees bis zur Mündung in die Ostsee |
Hohenfelder Mühlenau | unterhalb des Selenter Sees bis zur Mündung in die Ostsee |
Jevenau | von der Quelle bis zur Mündung in den Nord-Ostsee-Kanal |
Johannisbek | von der Quelle bis zur Brücke in Johannisdorf |
Kiebitzbek | von der Quelle bis zur Mündung in die Schwentine |
Koseler Au | von der Quelle bis oberhalb des Zuflusses der Pukdammer Au |
Kossau | unterhalb der Brücke L55 bis zur Brücke L178 |
Kronsbek | von der Quelle bis zur Mündung in die Ostsee |
Krückau | unterhalb der Brücke in Heede bis zum Zufluss der Offenau |
Kükelühner Mühlenau | von der Quelle bis zur Mündung in die Ostsee |
Lachsbach und Kremper Au | von der Quelle bis zur Mündung in das Neustädter Binnenwasser sowie im Neustädter Binnenwasser bis zur Brücke der Bundesautobahn A 1 über das Gewässer |
Langballigau | unterhalb der Brücke bei Reumoos bis zur Mündung in die Ostsee |
Linau | von der Quelle bis zur Mündung in den Elbe-Lübeck-Kanal |
Lippingau | unterhalb der L248 bis zur Mündung in die Ostsee |
Loiter Au | von der Quelle bis zur Mündung in die Schlei |
Mühlenau (Wehrau) | unterhalb des Wardersees bis oberhalb des Zuflusses der Linnbek |
Mühlenau und Düpenau | jeweils von der Quelle bis zum Zusammenfluss beider Gewässer |
Mühlenbarbeker Au | von der Quelle bis zur Mündung in die Stör |
Nessendorfer Mühlenau, Flaßlandbek und Schmiedenau | jeweils von der Quelle bis zur Mündung in den Sehlendorfer Binnensee |
Osterau | unterhalb der Straßenbrücke bei Rieshorn bis oberhalb der Mündung in die Bramau |
Osterbek | von der Quelle bis zur Mündung in die Schlei |
Pulverbek | von der Quelle bis zur Mündung in die Trave |
Rantzau | von der Quelle bis zur Mündung in die Stör |
Schafflunder Mühlenstrom | von der Quelle bis zur Mündung in den Randgraben |
Schmalfelder Au | unterhalb vom Zufluss der Buerwischbek bis oberhalb der Klärteiche in Schmalfeld |
Schwartau | unterhalb des Barkauer Sees bis zur Mündung der Curau |
Schwentine | unterhalb des Wasserkraftwerks am Auslauf des Rosensees zur Brücke bei der Oppendorfer Mühle |
Steinau (Büchen) | von der Quelle bis zur Mündung in den Elbe-Lübeck-Kanal |
Steinau (Nusse) | unterhalb des Zuflusses des Ritzerauer Mühlenbachs bis zur Mündung in den Elbe-Lübeck-Kanal |
Stör | von der Quelle bis zur Mündung der Bünzau |
Tensfelder Au | unterhalb der Kläranlage Tensfeld bis zur Mündung in den Plöner See |
Trave | unterhalb des Wardersees bis zur Brücke querab der Kupfermühle |
Treene | unterhalb des Winderatter Sees bis zur Mündung der Bollingstedter Au |
Unterlauf der Malenter Au | vom Ausfluss aus dem Schwonausee bis zur Mündung in den Kellersee |
Fischschonbezirk
§ 4 Fischschonbezirk
In der Elbe bei Geesthacht ist im Fischweg am Stauwehr sowie in einem sich von ober- bis unterhalb des Fischweges erstreckenden Gebiet jede Art des Fischfangs verboten. Das Gebiet beginnt oberhalb des Stauwehres am rechten Ufer der Elbe beim Knick im Uferdeckwerk, erstreckt sich von dort in gerader Linie Richtung Flussmitte bis zur Landesgrenze zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachen bei Elbe-km 585,550, von hier flussabwärts entlang der Landesgrenze bis zum Elbe-km 586,167 unterhalb des Stauwehres und von hier in gerader Linie bis zum westlichen Ufer der Buhne 6a. Das rechte Elbeufer zwischen dem westlichen Ufer der Buhne 6a und dem Knick im Uferdeckwerk stellt seine landseitige Begrenzung dar. Das Gebiet ist in der Anlage 2 kartografisch dargestellt, welche Bestandteil der Verordnung ist.
Binnenfischereiverordnung
Schonzeiten für Binnengewässer
Fischart | Schonzeit | Mindestmaß |
---|---|---|
Aal | - | 50 cm |
Äsche | 01.01. - 30.04. | 35 cm |
Bachforelle | 01.10. - 28.02. | 30 cm |
Dorsch | - | 35 cm |
Finte | - | 30 cm |
Große Maräne | - | 30 cm |
Gründling | 01.04. - 30.06. | - |
Hecht | 15.02. - 15.04. | 45 cm |
Karpfen | - | 35 cm |
Lachs | 01.10. - 28.02. | 60 cm |
Meerforelle | 01.10. - 28.02. | 40 cm |
Ostseeschnäpel | 01.11. - 31.01. | 40 cm |
Quappe¹ | 01.01. - 28.02. | 35 cm |
Rapfen | - | 50 cm |
Schleie | - | 25 cm |
Zander | 15.03. - 15.05. | 45 cm |
¹ Die Quappe ist ganzjährig in der Elbe und ihren Nebengewässern geschützt.
Schonzeiten für Küstengewässer
Fischart | Schonzeit | Mindestmaß |
---|---|---|
Aal | - | 45 cm |
Aalmutter | 15.09. - 31.01. | 23 cm |
Lachs² | 01.10. - 31.12. | 60 cm |
Meerforelle² | 01.10. - 31.12. | 40 cm |
Bachforelle² | 01.10. - 31.12. | 40 cm |
Hering | - | Nordsee: 20 cm Ostsee: 11 cm |
Steinbutt | Ostsee: 01.06. - 31.07. | 30 cm |
Glattbutt | Ostsee: 01.06. - 31.07. | 30 cm |
Scholle (Goldbutt)³ | 01.02. - 30.04. | Nordsee: 27 cm Ostsee: 25 cm |
Flunder³ | 01.02. - 30.04. | Nordsee: 25 cm Ostsee: 25 cm |
Kliesche (Scharbe) | - | 23 cm |
Seezunge | - | 24 cm |
Kabeljau (Dorsch) | - | Nordsee: 35 cm Ostsee: 38 cm |
Schellfisch | - | Nordsee: 30 cm |
Wittling | - | Nordsee: 27 cm Ostsee: 23 cm |
Makrele | - | Nordsee: 30 cm |
Finte | - | Nordsee: 30 cm |
Meeräsche | - | 40 cm |
Wolfsbarsch | - | 42 cm |
Zander⁴ | 15.02. - 15.05. | 40 cm |
Hecht | 15.02. - 30.04. | 45 cm |
Wels | - | 70 cm |
Ostseeschnäpel | 01.12. - 28.02. | 40 cm |
² Die Schonzeit gilt für Fische im Laichkleid, silbrige Fische mit losen Schuppen sind ausgenommen.
³ Schonzeit gilt nur für Weibchen. Männliche Exemplare dürfen weiterhin gefangen werden.
⁴ Die Schonzeit gilt in der Elbe und in Nebengewässern.
Ganzjährig geschützte Fische in Schleswig-Holstein 2023
In Schleswig-Holstein gilt ein Fangverbot für insgesamt 21 Fische. Lediglich die Quappe stellt einen Sonderfall dar. Es gelten ganzjährige Schonzeiten für folgende Arten:
Fischart | Wissenschaftlicher Name |
---|---|
Atlantischer Stör | Acipenser oxyrinchus |
Bachneunauge | Lampetra planeri |
Bachschmerle | Barbatula barbatula |
Barbe | Barbus barbus |
Bitterling | Rhodeus sericeus amarus |
Elritze | Phoxinus phoxinus |
Europäischer Stör | Acipenser sturio |
Flussneunauge | Lampetra fluviatilis |
Groppe | Cottus gobio |
Hasel | Leuciscus leuciscus |
Maifisch (Alse) | Alosa alosa |
Meerneunauge | Petromyzon marinus |
Moderlieschen | Leucaspius delineatus |
Nordseeschnäpel | Coregonus oxyrinchus |
Ostgroppe | Cottus poecilopus |
Quappe¹ | Lota lota |
Schlammpeitzger | Misgurnus fossilis |
Steinbeißer | Cobitis taenia |
Ukelei | Alburnus alburnus |
Zährte | Vimba vimba |
Zope | Abramis ballerus |
¹ Fangverbot gilt nur für die Elbe und ihre Nebengewässer.
Fisch während der Schonzeiten in Schleswig-Holstein geangelt
Das Gesetz in Schleswig-Holstein sieht vor, dass geschonte Fische sofort wieder freigelassen werden. Der Fisch muss mit der gebotenen Vorsicht zurück in das Fanggewässer gegeben werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Fisch verletzt, unverletzt oder bereits tot ist.
Eine Ausnahme stellen Fische dar, die offensichtlich nicht überlebensfähig sind. Diese müssen waidgerecht betäubt, getötet und anschließend zurückgesetzt werden.
Bei einem Verstoß gegen die Schonzeiten und Mindestmaße droht eine Strafe, die bis zu 25.000 € betragen kann. Vorsätzliches Handeln erhöht das zu zahlende Bußgeld und zieht die Konfiszierung der Angelausrüstung mit sich.
Angeln in Schleswig-Holstein
Das nördlichste Bundesland Schleswig-Holstein bietet wohl mit die größte Auswahl an verschiedenen Fanggewässern in Deutschland. Hier kommen sowohl die Nord-, als auch die Ostsee sowie zahlreiche Seen und Flüsse als Angelziel in Frage.
An der Nordsee können Angler viele Fischarten fangen, darunter Kabeljau, Dorsch, Plattfische und Meerforellen. Die Angelmöglichkeiten reichen von der Küste über Molen und Hafenmauern bis hin zu Angelbooten und Ausflugsschiffen.
Die Ostsee in Schleswig-Holstein ist auch ein großartiges Angelrevier. Hier treffen Angler auf eine Vielzahl von Fischarten wie Hering, Makrele, Hornhecht und Flunder. Die besten Angelzeiten sind von Mai bis September. Beliebte Angelorte sind die Seebrücken von Timmendorfer Strand und Boltenhagen sowie die Fehmarnsundbrücke.
Die Seen in Schleswig-Holstein sind ebenfalls einen Besuch wert. Die größten Seen sind der Plöner See, der Dieksee, der Kellersee und der Große Eutiner See. Die üblichen Verdächtigen wie Hecht, Zander, Barsch, Wels und Aal sind allgegenwärtig.
Schleswig-Holstein bietet auch zahlreiche Flüsse zum Angeln, darunter die Eider, die Treene und die Schlei. Hier können Angler eine Vielzahl von Fischarten fangen, darunter Lachs, Meerforelle, Aal und Barsch.
Hinsichtlich des Wetters und der Schonzeiten liegt der beste Zeitraum zum Angeln in Schleswig-Holstein in der Regel zwischen April und Oktober.
Links zu den Schonzeiten & Mindestmaßen in Schleswig-Holstein
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