Schwarzangeln

Schwarzangeln ist kein Kavaliersdelikt
Schwarzangeln ist kein Kavaliersdelikt

Wer in Deutschland beim Schwarzangeln erwischt wird, hat abhängig vom Bundesland drakonische Strafen zu erwarten. Fischwilderei stellt nämlich nach § 293 StGB. bundesweit den Bestand einer Straftat dar. Ob man nun mit einem Bußgeld davon kommt, oder sogar ins Gefängnis muss ist also vom Bundesland abhängig. Dabei spielt es keine Rolle, ob Fische gefangen wurden oder nicht. Die Absicht des Schwarzangelns reicht bereits für eine Strafanzeige aus. Wer sich also unbefugt mit Angelgeräten am Wasser aufhält riskiert ein Strafverfahren.

Bußgeldkatalog für das Schwarzangeln nach Bundesland

BundeslandStrafe
Baden-Württembergbis zu 5.000 €
BayernStraftat
BerlinStraftat
Brandenburgbis zu 50.000 €
BremenStraftat
Hamburgbis zu 10.000 €
Hessenbis zu 5.000 €
Mecklenburg-Vorpommernbis zu 75.000 €
NiedersachsenStraftat
Nordrhein-WestfalenStraftat
Rheinland-PfalzStraftat
SaarlandStraftat
SachsenStraftat
Sachsen-AnhaltStraftat
Schleswig-Holsteinbis zu 25.000 €
ThüringenStraftat

Folgen dem Tatbestand der Fischwilderei weitere Vergehen, fällt die Strafe unter Umständen härter aus. Für die Bundesländer, die mit “Straftat” vermerkt sind, gilt laut Strafgesetzbuch folgendes:

TatbestandStrafe
Angeln ohne AngelscheinFreiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, Entzug des Fischereischeins
Angeln ohne Angelschein in privaten Gewässern und TeichenFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, Entzug des Fischereischeins
Angeln ohne Angelschein mit späterem Verkauf der FischeFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, Entzug des Fischereischeins
Schwarzangeln lohnt sich nicht
Schwarzangeln lohnt sich nicht

Um in deutschen Gewässern zu angeln, muss man in der Regel zwei Dokumente vorweisen können. Als Erstes wird der Fischerei-, beziehungsweise Angelschein benötigt. Diesen erhält man nachdem man an einem Lehrgang teilgenommen und eine Prüfung absolviert hat. Dieser Lehrgang stellt sicher, dass das Angeln fachgerecht ausgeführt wird und die Fische artgerecht behandelt werden. Der Nachweis dieser Fachkenntnisse wird durch den Angelschein sichergestellt.

Als zweites wird ein Fischereierlaubnisschein benötigt. Dieser Schein beweist, dass eine Fischereiabgabe entrichtet wurde und das Angel in dem bestimmten Gewässer legitim ist. Der Fischereierlaubnisschein ist also eine gekaufte Erlaubnis im entsprechenden Gewässer angeln zu dürfen.

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