Wer in Deutschland beim Schwarzangeln erwischt wird, hat abhängig vom Bundesland drakonische Strafen zu erwarten. Fischwilderei stellt nämlich nach § 293 StGB. bundesweit den Bestand einer Straftat dar. Ob man nun mit einem Bußgeld davon kommt, oder sogar ins Gefängnis muss ist also vom Bundesland abhängig. Dabei spielt es keine Rolle, ob Fische gefangen wurden oder nicht. Die Absicht des Schwarzangelns reicht bereits für eine Strafanzeige aus. Wer sich also unbefugt mit Angelgeräten am Wasser aufhält riskiert ein Strafverfahren.
Bußgeldkatalog für das Schwarzangeln nach Bundesland
Bundesland | Strafe |
---|---|
Baden-Württemberg | bis zu 5.000 € |
Bayern | Straftat |
Berlin | Straftat |
Brandenburg | bis zu 50.000 € |
Bremen | Straftat |
Hamburg | bis zu 10.000 € |
Hessen | bis zu 5.000 € |
Mecklenburg-Vorpommern | bis zu 75.000 € |
Niedersachsen | Straftat |
Nordrhein-Westfalen | Straftat |
Rheinland-Pfalz | Straftat |
Saarland | Straftat |
Sachsen | Straftat |
Sachsen-Anhalt | Straftat |
Schleswig-Holstein | bis zu 25.000 € |
Thüringen | Straftat |
Folgen dem Tatbestand der Fischwilderei weitere Vergehen, fällt die Strafe unter Umständen härter aus. Für die Bundesländer, die mit “Straftat” vermerkt sind, gilt laut Strafgesetzbuch folgendes:
Tatbestand | Strafe |
---|---|
Angeln ohne Angelschein | Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, Entzug des Fischereischeins |
Angeln ohne Angelschein in privaten Gewässern und Teichen | Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, Entzug des Fischereischeins |
Angeln ohne Angelschein mit späterem Verkauf der Fische | Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, Entzug des Fischereischeins |
Benötigte Dokumente um legal zu angeln
Um in deutschen Gewässern zu angeln, muss man in der Regel zwei Dokumente vorweisen können. Als Erstes wird der Fischerei-, beziehungsweise Angelschein benötigt. Diesen erhält man nachdem man an einem Lehrgang teilgenommen und eine Prüfung absolviert hat. Dieser Lehrgang stellt sicher, dass das Angeln fachgerecht ausgeführt wird und die Fische artgerecht behandelt werden. Der Nachweis dieser Fachkenntnisse wird durch den Angelschein sichergestellt.
Als zweites wird ein Fischereierlaubnisschein benötigt. Dieser Schein beweist, dass eine Fischereiabgabe entrichtet wurde und das Angel in dem bestimmten Gewässer legitim ist. Der Fischereierlaubnisschein ist also eine gekaufte Erlaubnis im entsprechenden Gewässer angeln zu dürfen.
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